Verzicht auf das Widerrufsrecht
Seit dem 13.06.2014 gilt das Widerrufsrecht auch für
Makleraufträge!
Nach diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen
können wir Ihnen ein Exposé erst 14 Tage nach Ihrer Anforderung
übersenden und Besichtigungen auch erst im Anschluss an diese
14-tägige Wartezeit durchführen, es sei denn, Sie verzichten mit
einer Unterschrift auf Ihr Widerrufsrecht.
Dementsprechend sind nun alle Immobilienmakler dazu angehalten,
diese gesetzlichen Neuerungen in die Abläufe mit Ihnen als Kunden
zu integrieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt zukommen.
Damit wir Ihnen die Informationen auch jetzt übergeben können,
benötigen wir noch Ihre Zustimmung.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen
schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und
den Maklervertrag mit den im Exposé und für Sie bekannten
Konditionen somit ausführen?
Bei vollständiger Erfüllung der
Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
Eine vollständige Belehrung über Ihr Widerrufsrecht als
Verbraucher finden Sie unten beigefügt.
Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das
Objekt auch tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage auch bei
Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit
unverbindlich.
Bitte bestätigen Sie mit einem Klick, wenn wir für Sie vor Ablauf
der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten
Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen
haben.